Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reiseleistungen, die über moon-voyage vermittelt oder veranstaltet werden. Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB an.
Der Vertrag über Reiseleistungen kommt mit der Buchungsbestätigung durch moon-voyage zustande. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Anmeldende haftet für alle Vertragsverpflichtungen auch der von ihm angemeldeten Teilnehmer wie für seine eigenen.
Die unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular auf unserer Website stellt noch kein bindendes Angebot dar. Ein Reisevertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Buchungsbestätigung zustande.
Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn zu leisten, sofern der Sicherungsschein übergeben wurde und die Reise nicht mehr aus dem in § 651h Abs. 4 BGB genannten Grund abgesagt werden kann.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot sowie aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, besondere Wünsche und sonstige Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornierungsgebühren in Prozent vom Reisepreis:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Ansprüche unverzüglich vor Ort geltend zu machen. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so stehen ihm keine Ansprüche zu.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zur Durchführung des Reisevertrages verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Es gilt deutsches Recht. Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend.
Stand: Januar 2024